Ein Hund ist mehr als nur ein Haustier; er ist ein vollwertiges Familienmitglied, und in der Schweiz wird dies besonders ernst genommen. Laut Tierschutzverordnung sind Hundehalter verpflichtet, ihren Tieren nicht nur Futter und Unterkunft, sondern auch sozialen Kontakt, Bewegung und geistige Anregung zu bieten. Das ist keine bloße Willkür – es ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Ein wichtiger Aspekt der Pflege ist die tägliche Bewegung. Die meisten Rassen benötigen mindestens einen zweistündigen Spaziergang pro Tag, aufgeteilt auf morgens und abends. In der Schweiz ist das kein Problem: Das Land verfügt über viele Wälder, Wanderwege und ausgewiesene Hundezonen, in denen Hunde frei laufen dürfen. In besiedelten Gebieten besteht jedoch Leinenpflicht – Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
Die Fütterung ist ein weiterer wichtiger Faktor. In der Schweiz ist es verboten, Hunde mit Essensresten vom Tisch zu füttern. Es wird empfohlen, hochwertiges Trocken- oder Nassfutter zu verwenden, das dem Alter, der Größe und dem Aktivitätsniveau Ihres Hundes entspricht. Viele Hundehalter entscheiden sich für Futter der Marke „Swisspetfood“ oder für Marken wie Gut & Günstig (Coop), Purina Pro Plan oder Bellfor. Eine natürliche Ernährung (BARF) ist zulässig, erfordert jedoch eine sorgfältige Beachtung des Vitamin- und Mineralstoffgleichgewichts.
Hygiene ist ebenso wichtig. Reinigen Sie regelmäßig die Ohren (einmal wöchentlich), schneiden Sie die Krallen (alle 3–4 Wochen) und putzen Sie die Zähne (mindestens 2–3 Mal wöchentlich mit einer speziellen Zahnpasta). In der Schweiz bieten Tierärzte und Hundefriseure Vorsorgeuntersuchungen an, und einige Kantone gewähren Zuschüsse für Kastration/Sterilisation und Impfungen.